Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Stadtluft GmbH und ihren Auftraggebern für sämtliche angebotenen Dienstleistungen und Lieferungen.
Sie gelten in der jeweils aktuellen Fassung und bilden integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Lieferungen zwischen der Stadtluft GmbH (nachfolgend «Agentur») und ihren Auftraggebern (nachfolgend «Kunde»).
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.2 Massgeblich für den Leistungsumfang ist die schriftliche Offerte bzw. das vereinbarte Briefing. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Abstimmung und können eine Anpassung von Terminen und Honorar nach sich ziehen.
2.3 Einsatz von Technologien und KI: Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung moderne Technologien, Software und Tools, einschliesslich generativer künstlicher Intelligenz (KI), einzusetzen. Die Agentur stellt sicher, dass dadurch keine Vertraulichkeitsvereinbarungen verletzt werden. Rechte an KI-generierten Resultaten richten sich nach Ziff. 6 dieser AGB.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt alle zur Auftragserfüllung notwendigen Inhalte, Daten und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
3.2 Verzögerungen oder Mehraufwand infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur und können separat in Rechnung gestellt werden.
4. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
4.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte beizuziehen.
4.2 Fremdleistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt. Die Agentur haftet nicht für Leistungen dieser Dritten.
5. Termine und Lieferfristen
5.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermine bezeichnet werden.
5.2 Ereignisse höherer Gewalt oder andere nicht vorhersehbare Umstände berechtigen die Agentur, Termine angemessen zu verschieben.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Sämtliche von der Agentur geschaffenen Werke (Konzepte, Designs, Skizzen, Layouts, Quellcodes, Strategiepapiere, etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte verbleiben bei der Agentur.
6.2 Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an den finalen Arbeitsergebnissen im vertraglich vereinbarten Umfang.
6.3 Sofern nicht anders vereinbart, gilt das Nutzungsrecht:
- sachlich: für den vereinbarten Zweck,
- räumlich: Schweiz; Online- und Social-Media-Nutzungen gelten als weltweit,
- zeitlich: unbeschränkt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
6.4 Eine Bearbeitung oder Veränderung der Werke durch den Kunden oder Dritte ist über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus ohne Zustimmung der Agentur nicht gestattet.
6.5 Die Herausgabe von sogenannten «offenen Dateien» (z. B. InDesign-Dateien, Illustrator-Dateien, offene Arbeitsdateien) ist nicht Bestandteil des Auftrags. Wünscht der Kunde die Herausgabe dieser Daten, ist dies gesondert zu vereinbaren und vergütungspflichtig (Buy-out).
7. Honorar
7.1 Alle Preise verstehen sich in CHF, exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
7.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto und ohne Abzug zahlbar.
7.3 Bei grösseren Projekten ist die Agentur berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen.
7.4 Mehraufwand ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs wird nach effektivem Zeitaufwand verrechnet.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Die Agentur verpflichtet sich zu sorgfältiger und fachgerechter Leistungserbringung.
8.2 Eine rechtliche Prüfung (z. B. Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht) der erarbeiteten Inhalte ist nicht geschuldet und obliegt dem Kunden.
8.3 Offene Mängel sind innert 10 Tagen nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als genehmigt.
8.4 Die Agentur haftet nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftung ist auf den Auftragswert oder einen angemessenen Mindestbetrag, soweit gesetzlich zulässig, begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben vorbehalten.
9. Referenznachweis
9.1 Die Agentur ist berechtigt, den Kunden und die erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. Der Kunde kann der Referenznennung schriftlich widersprechen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
10.2 Der Gerichtsstand ist Basel-Stadt.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.